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Akkreditierung

Akkreditiert werden Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können, gemäß den Akkreditierungsrichtlinien der B&S Veranstaltungs UG Haftungsbeschränkt:

Akkreditierungsrichtlinien der B&S Veranstaltungs UG Haftungsbeschränkt

  • Die B&S Veranstaltungs UG Haftungsbeschränkt ist berechtigt, im Rahmen der Akkreditierungen von Journalisten Nachweise für eine journalistische Tätigkeit zu verlangen.
  • Die Vorlage eines Presseausweises kann als Indiz für eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit dienen.
  • B&S Veranstaltungs UG Haftungsbeschränkt behält sich in jedem Fall vor, aktuelle tatsächliche Veröffentlichungen einzufordern.
  • Die problemlose Akkreditierung wird durch die automatische Zusendung oder Vorlage von – messebezogenen – Belegen erleichtert. Dies gilt insbesondere für freie Journalisten. Redaktionsbestätigungen werden nur noch in Ausnahmefällen anerkannt.
  • Die Vorlage von Artikeln ohne Messebezug kann zur Nichtakkreditierung führen und sollte daher begründet werden.
  • Die B&S Veranstaltungs UG Haftungsbeschränkt behält sich die Ablehnung von Akkreditierungen ohne Angaben von Gründen vor.
  • Mit der Akkreditierung wird der B&S Veranstaltungs UG Haftungsbeschränkt widerruflich die Zustimmung erteilt, den Akkreditierten mit Namen und Kontaktdaten im Presseverteiler zu führen und ihm Presseinformationen zu der jeweiligen Veranstaltungsreihe zuzusenden.

 

Folgende Personen werden nicht akkreditiert:

  • Herausgeber, Verleger, Geschäftsführer, Kundenbetreuer, Sales Manager, Ingenieure, PR-Vertreter (sofern sie nicht für einen Aussteller tätig sind), Industrieanalysten, etc.
  • Aus unserer Sicht jeder, der aus anderen Gründen als der redaktionellen Berichterstattung die Veranstaltungen der B&S Veranstaltungs UG Haftungsbeschränkt besuchen möchte.

    Hinweis für Blogger: Es gelten folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Blogger-Akkreditierung: Der Blog muss mindestens seit sechs Monaten bestehen und regelmäßige Beiträge des anfragenden Bloggers aufweisen. Die Angaben im Akkreditierungsformular müssen vollständig und wahrheitsgemäß eingetragen werden. Zusätzlich muss ein Media Kit als PDF hochgeladen werden. Es muss belegen, dass der Blog eine gute Reichweite hat. Die Kennzahlen (Unique Visitors, Page Impressions und Verweildauer jeweils für die letzten drei Monate) sollen durch den Screenshot eines unabhängigen Tools wie Google Analytics oder Statify belegt werden. Es werden nur Blogs ohne Verkaufskanal zugelassen. Pro Blog werden bis zu zwei redaktionell tätige Mitarbeiter akkreditiert.

    Eine Akkreditierung berechtigt zum freien Zugang zur Tattoo & Lifestyle Leipzig.

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